Der Begriff „Sütterlinschrift“ ist nicht generell auf alle deutschen Schreibschriften anwendbar. Ganz konkret wurde sie erst 1911 von Ludwig Sütterlin entwickelt und ab 1915 in Preußen als Schulschrift eingeführt. Doch schon 1941 verbot man sie an den deutschen Schulen wieder zugunsten der noch heute verwendeten lateinischen Schreibschrift.
Bevor ab 1911 die „Sütterlinschrift“ für das Schreiben von Texten zur Verfügung stand, war die deutsche Kurrentschrift weit verbreitet. Diese wurde hauptsächlich im 18. und 19. Jahrhundert, aber auch noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts verwendet (siehe Beispieldokumente). Sie unterlag weniger strengen Regularien in der Linienführung, so dass sie je nach Schreiberpersönlichkeit, Schreibort und Zeit grosse Unterschiede aufweisen kann.
Die deutsche Kanzleischrift findet sich hauptsächlich in Dokumenten und anderen amtlichen Schriftstücken zeitlich parallel zur deutschen Kurrentschrift.
Die Grundlage für all diese Schriftarten bildet die karolingische Minuskel, die der im Grossreich Karls des Grossen existierenden Schriftenvielfalt ein Ende setzte. Mit ihr entstand die Schrift des europäischen Mittelalters, welche vom 8. bis zum 12. Jahrhundert gebräuchlich war. Aus ihr geht dann im deutschsprachigen Bereich die gotische Schrift hervor, auf der wiederum die im 15. Jahrhundert entstehende Frakturschrift basiert.